Du hast dein Manuskript fertig, das Cover glänzt, und der Veröffentlichungstermin steht. Doch halt – da war doch noch was mit dem Impressum? Genau, dieser unscheinbare Textblock, der sich meist verschämt auf Seite 2 oder 4 deines Buches versteckt. Was nach bürokratischem Kleinkram aussieht, kann dir ohne die richtige Vorbereitung schnell zum Verhängnis werden. Vor allem, wenn du in Deutschland publizierst, wo die Abmahnindustrie nur darauf wartet, dass du einen Fehler machst.
Der föderale Flickenteppich: Willkommen in Deutschland!
Machen wir uns nichts vor: Deutschland hat es geschafft, aus einer simplen Transparenzpflicht ein regulatorisches Kunstwerk zu erschaffen. Während unsere Nachbarn in Österreich ein Mediengesetz haben und die Schweizer pragmatisch mit ihrem Wettbewerbsrecht arbeiten, leisten wir uns den Luxus von 16 verschiedenen Landespressegesetzen.
Das ist, als würdest du ein Buch schreiben und jedes Bundesland dürfte eigene Rechtschreibregeln festlegen. Klingt absurd? Ist es auch.
Die magischen Zwei: Was wirklich rein muss
Trotz des föderalen Chaos gibt es zwei Pflichtangaben, die überall gelten – nennen wir sie die „magischen Zwei“:
- Dein Name – und zwar dein echter, bürgerlicher Name. Keine Chance für „ShadowWriter2000“ oder „Prinzessin Lillifee“. Es sei denn, dein Künstlername steht tatsächlich in deinem Personalausweis.
- Eine ladungsfähige Anschrift – komplett mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Ein Postfach? Vergiss es. Die Adresse muss so konkret sein, dass dir der Postbote auch eine Klage zustellen könnte.
Dazu kommt in den meisten Fällen noch die Druckerei mit Name und Anschrift. Bei Print-on-Demand-Diensten wie Amazon KDP fügen die das meist automatisch ein – ein seltener Moment, wo die Technik mal mitdenkt.
Der Sonderfall E-Book: Doppelt hält besser
Bei E-Books wird’s richtig spaßig. Die gelten nämlich sowohl als „Druckwerk“ (ja, wirklich!) als auch als „digitaler Dienst“. Das bedeutet: Du brauchst nicht nur die Angaben aus dem Presserecht, sondern auch noch:
- Eine E-Mail-Adresse
- Einen zweiten schnellen Kommunikationsweg (meist Telefonnummer)
- Falls vorhanden: deine Umsatzsteuer-ID
Kurzum: Bei E-Books darfst du gleich doppelt transparent sein.
Österreich: Die Insel der Vernunft
Während wir in Deutschland noch diskutieren, welches Bundesland jetzt genau was verlangt, haben die Österreicher längst ihre Hausaufgaben gemacht. Ein Mediengesetz für alle – revolutionary, nicht wahr?
Die Anforderungen sind klar und überschaubar:
- Name oder Firma des Medieninhabers (also du oder dein Verlag)
- Name und Firma des Herstellers (die Druckerei)
- Verlagsort
- Herstellungsort
Fertig. Keine Sonderregelungen für Hessen, keine Extrawurst für Thüringen. Einfach vier Angaben, die für ganz Österreich gelten. So kann’s gehen, wenn man will.
Die Schweiz: Pragmatismus pur
Die Schweizer machen es sich noch einfacher: Sie haben gar kein spezielles Pressegesetz für Bücher. Stattdessen gilt das Prinzip: Wer Waren verkauft (und ja, Bücher sind Waren), muss sich zu erkennen geben. Das regelt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Praktisch bedeutet das: Solange du dein Buch nur im Buchladen um die Ecke verkaufst, interessiert sich niemand für dein Impressum. Sobald du aber online verkaufst, brauchst du:
- Deinen vollständigen Namen oder deine Firma
- Eine richtige Postadresse (kein Postfach)
- Eine E-Mail-Adresse
Die Schweizer Philosophie: Es geht nicht um Formalien, sondern darum, dass deine Kunden wissen, mit wem sie es zu tun haben. Punkt.
Der innere Schweinehund und die Privatadresse
Jetzt wird’s persönlich. Als Self-Publisher stehst du vor einem Dilemma: Du musst deine private Adresse angeben, willst aber nicht, dass jeder Hinz und Kunz weiß, wo du wohnst. Die Gesetze stammen aus einer Zeit, als Verlage noch prächtige Gebäude in der Innenstadt hatten und nicht aus dem Home-Office heraus publizierten.
Die Lösung? Der Markt hat reagiert und bietet sogenannte Impressumsdienste an. Gegen eine jährliche Gebühr stellen sie dir eine ladungsfähige Adresse zur Verfügung und leiten deine Post weiter. Nicht billig, aber immer noch besser, als deine Privatadresse im Internet zu verbreiten.
Alternative: Du publizierst über Dienstleister wie BoD oder tredition. Die treten dann als Verlag auf, und du bleibst im Hintergrund. Problem gelöst, Privatsphäre gewahrt.
Die Abmahn-Falle: Warum Genauigkeit zählt
In Deutschland lauert hinter jedem fehlenden Komma im Impressum eine potenzielle Abmahnung. Klingt übertrieben? Ist es leider nicht. Spezialisierte Anwaltskanzleien und findige Konkurrenten durchforsten Bücher und Websites nach formalen Fehlern. Ein fehlendes Impressum oder auch nur eine unvollständige Angabe kann dich schnell mal einen vierstelligen Betrag kosten.
Die gute Nachricht: In Österreich ist das Abmahnrisiko geringer, und in der Schweiz kennt man diese Form der „Geschäftsmodelle“ gar nicht. Die schlechte Nachricht: Wenn du im deutschsprachigen Raum verkaufst, solltest du dich immer an den strengsten Regeln orientieren – und die findest du in Deutschland.
Trick #1: Die Bundesland-Verwirrung umgehen
Du willst nicht 16 verschiedene Gesetze studieren? Verständlich. Hier die Abkürzung: Orientiere dich an den strengsten Anforderungen. Das bedeutet konkret:
- Immer Name und vollständige Anschrift angeben
- Immer die Druckerei nennen
Bei Verlagen in Hessen, Rheinland-Pfalz: Vertretungsberechtigte nennen
In Thüringen: Eigentumsverhältnisse offenlegen
Wenn du diese Maximalvariante wählst, bist du bundesweit auf der sicheren Seite.
Trick #2: Die Kür nicht vergessen
Neben der Pflicht gibt’s auch die Kür – Angaben, die nicht vorgeschrieben sind, aber zum guten Ton gehören:
- Copyright-Vermerk (© 2024 Max Mustermann) – rechtlich unnötig, international aber Standard
- ISBN – ohne die läuft im Buchhandel nichts
- Auflage und Erscheinungsjahr – für Sammler und Bibliotheken wichtig
- Credits – Lektorat, Cover-Design, Illustrationen. Fairness und manchmal auch vertraglich gefordert
Fazit: Einmal richtig, immer Ruhe
Das Impressum ist wie der TÜV fürs Auto: lästig, aber notwendig. Die gute Nachricht: Wenn du es einmal richtig machst, hast du deine Ruhe. Die weniger gute Nachricht: „Richtig“ bedeutet in Deutschland leider etwas anderes als in Österreich oder der Schweiz.
Mein Rat? Erstelle ein Impressum, das den deutschen Anforderungen genügt – dann bist du überall auf der sicheren Seite. Nutze professionelle Impressumsdienste, wenn du deine Privatadresse schützen willst. Und vergiss bei E-Books nicht die digitalen Extras.
Also packen wir es an! Dein Buch hat ein ordentliches Impressum verdient. Nicht, weil es Spaß macht, sondern weil es dich vor einer Menge Ärger bewahrt. Und mal ehrlich: Du hast Besseres zu tun, als dich mit Abmahnungen herumzuschlagen – zum Beispiel dein nächstes Buch schreiben.
Caveat
Dieser Artikel wurde von einem juristischen Laien geschrieben und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn du genau wissen willst, was ins jeweilige Impressum gehört, informiere dich im Telemediengesetz sowie im Landespressegesetz deines Bundeslandes:
| Bundesland | Link zum Gesetz | Anmerkung |
| Baden-Württemberg | Landespressegesetz | |
| Bayern | Bayerisches Pressegesetz (BayPrG) | |
| Berlin | Berliner Pressegesetz (BlnPrG) | |
| Brandenburg | Brandenburgisches Landespressegesetz (BbgPG) | |
| Bremen | Gesetz über die Presse (Pressegesetz) | |
| Hamburg | Hamburgisches Pressegesetz | |
| Hessen | Hessisches Pressegesetz | |
| Mecklenburg-Vorpommern | Pressegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern | |
| Niedersachsen | Niedersächsisches Pressegesetz (NPresseG) | |
| Nordrhein-Westfalen | Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz NRW) | |
| Rheinland-Pfalz | Landesmediengesetz (LMG) | Das Presserecht ist Teil des Landesmediengesetzes. |
| Saarland | Saarländisches Mediengesetz (SMG) | Das Presserecht ist Teil des Saarländischen Mediengesetzes. |
| Sachsen | Sächsisches Gesetz über die Presse (SächsPresseG) | |
| Sachsen-Anhalt | Pressegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (PresseG LSA) | |
| Schleswig-Holstein | Gesetz über die Presse (Landespressegesetz) | |
| Thüringen | Thüringer Pressegesetz (ThürPresseG) |








